Verweis

Verweis

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Ver|weis [fɛɐ̯'vai̮s], der; -es, -e:
1. Hinweis, dass an einer anderen Stelle [des Buches] etwas über das Gesuchte zu finden ist; Aufforderung, an einer anderen Stelle nachzuschlagen:
im Lexikon steht unter »Deutsch« ein Verweis auf »Sprachen«.
2. in meist scharfer Weise vorgebrachte missbilligende Äußerung, mit der man jmds. Tun oder Verhalten als falsch, schlecht o. Ä. rügt:
ein milder, strenger Verweis; jmdm. einen Verweis erteilen; der Schüler hat einen Verweis bekommen/erhalten.
Syn.: Anpfiff (ugs.), Anschiss (salopp), Rüffel (ugs.), Rüge, Tadel.

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Ver|weis1 〈m. 1Verwarnung, Rüge, Tadel (auch als Dienststrafe) ● einen \Verweis bekommen; jmdm. einen \Verweis erteilen; milder, scharfer, strenger, erneuter \Verweis [→ verweisen1]
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Ver|weis2 〈m. 1Hinweis (auf eine bestimmte Stelle od. ein Bild eines Textes) ● in einem Text einen \Verweis anbringen [→ verweisen2]

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Ver|weis , der; -es, -e:
1. [spätmhd. verwīʒ, rückgeb. aus verweisen (1)] Rüge, Tadel (1):
ein strenger, scharfer V.;
jmdm. einen V. erteilen;
einen V. erhalten, bekommen;
ihre Äußerung hat ihr einen V. eingetragen.
2. [rückgeb. aus verweisen (2)] (in einem Buch, Text o. Ä.) Hinweis auf eine andere Textstelle o. Ä., die im vorliegenden Zusammenhang nachzulesen, zu vergleichen empfohlen wird:
zahlreiche -e anbringen.

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I
Verweis,
 
im Arbeitsrecht eine Betriebsbuße (Betriebsjustiz), im Disziplinarrecht für Beamte, Richter und Soldaten eine Disziplinarmaßnahme.
 
II
Verweis
 
(Zeiger), Pointer.

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Ver|weis, der; -es, -e [1: spätmhd. verwīʒ, rückgeb. aus ↑verweisen (1); 2: rückgeb. aus ↑verweisen (2)]: 1. Rüge, ↑Tadel (1): ein strenger, scharfer V.; jmdm. einen V. erteilen; einen V. erhalten, bekommen; ihre Äußerung hat ihr einen V. eingetragen; Sicher ist, dass dem Manne Krüger seine heftige Gebärde zwar einen milden V. vonseiten des Vorsitzenden eintrug, ... (Feuchtwanger, Erfolg 44). 2. (in einem Buch, Text o. Ä.) Hinweis auf eine andere Textstelle o. Ä., die im vorliegenden Zusammenhang nachzulesen, zu vergleichen empfohlen wird: zahlreiche -e anbringen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Verweis — Ver·weis1 der; es, e ≈ Rüge, Tadel <jemandem einen Verweis erteilen; einen Verweis aussprechen; einen Verweis erhalten> Ver·weis2 der; es, e; ein Verweis (auf etwas (Akk)) ein kurzer Kommentar in einem Buch (wie z.B. ,,siehe... ,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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